Vorabpauschale 2026 einfach erklärt: Was Anleger jetzt wissen müssen
Jedes Jahr im Januar ziehen die Depotbanken automatisch Steuern ein – auch wenn du keinen einzigen ETF-Anteil verkauft hast. Der Grund ist die Vorabpauschale. Für viele Anleger ist sie ein Mysterium, dabei ist das Prinzip recht einfach. In diesem Artikel erfährst du, wie die Vorabpauschale 2026 berechnet wird, was der neue Basiszins von 3,20 % bedeutet – und was du konkret tun kannst.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine Steuervorauszahlung auf Gewinne aus ETFs und Fonds. Sie wurde 2018 mit der Investmentsteuerreform eingeführt und gilt für alle thesaurierenden ETFs (die Erträge also nicht ausschütten, sondern einbehalten). Das Finanzamt möchte verhindern, dass Anleger Jahrzehnte lang Gewinne thesaurieren und erst beim Verkauf versteuern.
Wichtig zu verstehen: Die Vorabpauschale ist keine Extra-Steuer obendrauf. Sie wird beim späteren Verkauf angerechnet – du zahlst also nicht doppelt. Sie ist eine Art Steuervorauszahlung auf zukünftige Gewinne.
Der Basiszins 2026: 3,20 %
Die Höhe der Vorabpauschale hängt direkt vom jährlich festgelegten Basiszins ab. Zum 2. Januar 2026 hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins auf 3,20 % festgesetzt (2025: 2,53 %). Das ist der höchste Wert seit mehreren Jahren und bedeutet: Für das Steuerjahr 2026 fällt eine höhere Vorabpauschale an als in den Vorjahren.
Hinweis: Der Basiszins wird jährlich von der Deutschen Bundesbank anhand der Rendite langfristiger Bundesanleihen ermittelt und kann sich von Jahr zu Jahr ändern.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Formel lautet:
- Basisertrag = Fondswert am 1.1.2026 × Basiszins (3,20 %) × 0,70
- Wenn der tatsächliche Wertzuwachs des ETFs im Jahr 2026 geringer ist als der Basisertrag, gilt der tatsächliche Wertzuwachs als Vorabpauschale.
- Bei negativer Wertentwicklung fällt keine Vorabpauschale an.
- Bei ausschüttenden ETFs werden bereits gezahlte Ausschüttungen angerechnet.
| Depot-Wert am 01.01.2026 | Basisertrag (brutto) | Steuer (25 % + Soli, ohne Freibetrag) |
|---|---|---|
| 5.000 € | 112 € | ca. 21 € |
| 10.000 € | 224 € | ca. 42 € |
| 25.000 € | 560 € | ca. 105 € |
| 50.000 € | 1.120 € | ca. 210 € |
| 100.000 € | 2.240 € | ca. 419 € |
Berechnung: Depotstand × 3,20 % × 0,70 = Basisertrag. Davon 70 % (Teilfreistellung bei Aktien-ETFs) × 26,375 % Steuer (Abgeltungssteuer + Soli). Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Steuer kann abweichen.
Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Die Vorabpauschale für das Steuerjahr 2026 wird im Januar 2027 von deiner Depotbank automatisch abgebucht. Dafür muss ausreichend Cash auf deinem Verrechnungskonto liegen – sonst werden ETF-Anteile verkauft. Das ist besonders für Sparplan-Anleger wichtig: Stelle sicher, dass im Januar genug Guthaben vorhanden ist.
Die Teilfreistellung reduziert die Last
Für Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 % – das bedeutet, nur 70 % der Vorabpauschale unterliegen der Steuer. Bei Misch-ETFs mit weniger als 25 % Aktienanteil gelten andere Sätze. Diese Teilfreistellung ist bereits in der obigen Tabelle berücksichtigt.
Freistellungsauftrag: So nutzt du den Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026 1.000 € pro Person (2.000 € für Verheiratete). Auf diesen Betrag zahlst du keine Abgeltungssteuer. Wenn die Vorabpauschale deinen Freistellungsauftrag nicht übersteigt, fällt für dich im Januar gar keine Steuer an. Mehr zur Abgeltungssteuer und wie du den Sparerpauschbetrag optimal einsetzt, findest du hier: Abgeltungssteuer & Sparerpauschbetrag 2026.
Ausschüttend vs. thesaurierend: Was ist steuerlich besser?
Oft wird behauptet, ausschüttende ETFs seien bei der Vorabpauschale besser gestellt – das stimmt nur bedingt. Ausschüttungen werden zwar auf die Vorabpauschale angerechnet (und reduzieren sie dadurch), aber du zahlst auf die Ausschüttungen direkt Steuer im laufenden Jahr. Bei thesaurierenden ETFs zahlst du erst die Vorabpauschale und später beim Verkauf den Rest. Langfristig ist der Unterschied gering. Mehr dazu im Artikel: Ausschüttend oder thesaurierend.
Was ETF-Anleger jetzt konkret tun sollten
- Freistellungsauftrag prüfen: Ist er bei deiner Depotbank hinterlegt und auf die richtige Höhe eingestellt?
- Verrechnungskonto auffüllen: Im Dezember/Januar genug Cash bereithalten, damit keine Anteile zwangsverkauft werden.
- Steuererklärung: Die Vorabpauschale wird von der Bank automatisch an das Finanzamt gemeldet – du musst sie in der Steuererklärung nicht extra angeben, solange die Anlage KAP stimmt. Details erklärt der Artikel zur Steuererklärung für Anleger 2026.
Wer noch kein Depot hat: Bei Trade Republic sind ETF-Sparpläne kostenlos, und der Freistellungsauftrag lässt sich direkt in der App einrichten: Jetzt kostenloses Depot eröffnen.
FAQ: Vorabpauschale 2026
Was ist der Basiszins 2026 für die Vorabpauschale?
Der Basiszins wurde zum 2. Januar 2026 auf 3,20 % festgesetzt. Er ist die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale und wird jährlich neu vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.
Wann wird die Vorabpauschale 2026 abgebucht?
Die Vorabpauschale für das Steuerjahr 2026 wird im Januar 2027 automatisch von deiner Depotbank eingezogen. Stelle sicher, dass genug Cash auf deinem Verrechnungskonto liegt.
Was passiert, wenn mein ETF 2026 an Wert verloren hat?
Dann fällt keine Vorabpauschale an. Die Steuer ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt – bei negativer Wertentwicklung ist sie null.
Muss ich die Vorabpauschale selbst in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht – deine Depotbank führt die Steuer automatisch ab und meldet sie ans Finanzamt. Du solltest aber die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank prüfen und bei der Anlage KAP verwenden, falls du eine Steuererklärung machst.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die Berechnung kann je nach individuellem Sachverhalt abweichen. Bitte lies unseren Haftungsausschluss.
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