Abgeltungssteuer & Sparerpauschbetrag 2026: Was du wissen musst

Du hast Zinsen auf dein Tagesgeld bekommen, Dividenden aus einem ETF erhalten oder Kursgewinne beim Verkauf von Aktien erzielt? Dann kommt die Abgeltungssteuer ins Spiel. Was genau sie ist, wie hoch sie ausfällt und wie du mit dem Sparerpauschbetrag legal Steuern sparst – das erkläre ich dir in diesem Artikel Schritt für Schritt.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Seit 2009 werden damit alle Erträge aus Geldanlagen besteuert – egal wie hoch dein persönlicher Einkommensteuersatz ist. Der Vorteil: Die Steuer wird direkt von deiner Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Du musst in den meisten Fällen nichts selbst erledigen.

Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen:

  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Dividenden (Aktien, Fonds, ETFs)
  • Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
  • Ausschüttungen von ETFs und Investmentfonds

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer 2026?

Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 % auf Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer. In der Praxis ergibt das folgende Gesamtbelastung:

Steuerart Satz Effektiv auf Kapitalertrag
Abgeltungssteuer 25,00 % 25,00 %
+ Solidaritätszuschlag 5,5 % (auf die Steuer) + 1,375 %
Gesamt ohne Kirchensteuer 26,375 %
Gesamt mit Kirchensteuer (9 %) ca. 27,99 %

Praxisbeispiel: Du erzielst 500 € Zinsen auf dein Tagesgeld. Nach Abzug der Abgeltungssteuer (inkl. Soli) bleiben dir ca. 368 € netto – vorausgesetzt, du hast keinen Freistellungsauftrag gestellt.

Der Sparerpauschbetrag 2026: Dein Steuerfreibetrag

Die gute Nachricht: Du musst nicht auf jeden Euro Kapitalertrag Steuern zahlen. Der Sparerpauschbetrag beträgt 2026:

Personengruppe Sparerpauschbetrag 2026
Alleinstehende / Singles 1.000 € pro Jahr
Verheiratete / eingetragene Lebenspartner 2.000 € pro Jahr

Das bedeutet: Bis zu 1.000 € Kapitalerträge im Jahr bleiben für Alleinstehende komplett steuerfrei. Erst was darüber hinausgeht, wird mit 25 % besteuert. Der erhöhte Betrag von 1.000 € (zuvor 801 €) gilt seit 2023 und wurde für 2026 nicht verändert.

Freistellungsauftrag: So nutzt du den Freibetrag automatisch

Der Sparerpauschbetrag gilt nicht automatisch – du musst deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Nur dann behält die Bank keine Steuern auf deine Erträge ein, solange du unterhalb des Freibetrags bleibst.

Wichtige Regeln beim Freistellungsauftrag:

  • Du kannst ihn auf mehrere Banken aufteilen – z.B. 500 € für dein Depot und 500 € für dein Tagesgeldkonto.
  • Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € nicht überschreiten (Singles).
  • Der Auftrag gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst.
  • Hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, werden Steuern einbehalten – du kannst sie aber per Steuererklärung zurückfordern.

Bei Trade Republic kannst du den Freistellungsauftrag direkt in der App einrichten – das dauert weniger als zwei Minuten.

Günstigerprüfung: Wann lohnt sich die Steuererklärung?

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, kannst du per Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragen, dass deine Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das Finanzamt vergleicht dann automatisch und wendet den günstigeren Satz an.

Das lohnt sich vor allem für:

  • Personen mit geringem Gesamteinkommen (z.B. Studenten, Rentner)
  • Personen, die den Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft haben
  • Anleger mit Verlusten aus anderen Jahren, die verrechnet werden können

Verlustverrechnung: Was passiert mit Verlusten?

Verluste aus Wertpapiergeschäften kannst du mit Gewinnen verrechnen – so zahlst du nur auf den Nettogewinn Steuern. Wichtig: Verluste aus Aktiengeschäften lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen, nicht mit ETF-Ausschüttungen oder Zinsen. Verluste, die nicht im laufenden Jahr verrechnet werden, werden auf das Folgejahr vorgetragen.

Abgeltungssteuer & ETFs: Was du beachten musst

ETF-Anleger haben eine Besonderheit: Seit 2018 gilt die sogenannte Vorabpauschale. Dabei wird am Jahresanfang eine fiktive Mindestrendite berechnet und besteuert – auch wenn du keine Ausschüttung erhalten hast. Bei thesaurierenden ETFs greift die Bank also automatisch auf dein Verrechnungskonto zu. Stelle sicher, dass dort ausreichend Guthaben liegt oder dein Freistellungsauftrag die Vorabpauschale abdeckt.

Mehr zu ETFs als Anlageform findest du in meinem ETF-Sparplan Einsteiger-Guide. Den Unterschied zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs erkläre ich ausführlich im Artikel Ausschüttend oder thesaurierend. Und alles zum Thema Freistellungsauftrag in der Praxis erfährst du in meinem Artikel zum Freistellungsauftrag.

FAQ: Abgeltungssteuer & Sparerpauschbetrag 2026

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer 2026?
25 % auf Kapitalerträge, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag ergibt eine Gesamtbelastung von 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Singles) bleibt steuerfrei.
Muss ich für die Abgeltungssteuer eine Steuererklärung machen?
In der Regel nicht – die Bank führt die Steuer automatisch ab. Eine Steuererklärung lohnt sich aber, wenn du den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft hast, Verluste verrechnen möchtest oder die Günstigerprüfung nutzen willst.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Die Bank behält die Abgeltungssteuer automatisch ein – auch wenn deine Erträge unter 1.000 € liegen. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer aber über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.
Gilt der Sparerpauschbetrag für alle Kapitalerträge zusammen?
Ja. Der Freibetrag von 1.000 € gilt für alle Kapitalerträge zusammen – egal ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Du kannst ihn aber auf mehrere Banken aufteilen, indem du Freistellungsaufträge in unterschiedlicher Höhe erteilst.

Hinweis: Steuergesetze können sich ändern. Dieser Artikel spiegelt den Stand Juni 2026 wider und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Steuerberater. Weitere Informationen findest du im Impressum & Datenschutz.

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