Vermögenswirksame Leistungen 2026: Kostenloses Geld vom Arbeitgeber richtig nutzen

Viele Arbeitnehmer lassen jedes Jahr bares Geld liegen – weil sie nicht wissen, dass ihr Arbeitgeber ihnen etwas schenkt. Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind eine der am meisten unterschätzten Möglichkeiten, um ohne eigenen Aufwand Vermögen aufzubauen. Der Arbeitgeber zahlt, der Staat legt noch etwas drauf – du brauchst nur den richtigen Vertrag. Hier erfährst du alles, was du 2026 dazu wissen musst.

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VWL)?

VWL sind ein Gehaltsextra: Dein Arbeitgeber zahlt monatlich einen festgelegten Betrag direkt in einen Sparvertrag deiner Wahl – zum Beispiel in einen ETF-Fondssparplan oder einen Bausparvertrag. Du kannst den Betrag auch aus eigener Tasche aufstocken. Das Geld wird automatisch vom Gehalt abgezogen und investiert – du musst nichts aktiv tun.

Gesetzlich geregelt ist VWL im 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Fast alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch darauf – aber nur wenn sie ihn geltend machen.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber?

Der Maximalbetrag liegt bei 40 € im Monat (480 € im Jahr) – aber das ist freiwillig und hängt von deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab. In der Realität sieht es oft so aus:

  • Öffentlicher Dienst: 6,65 € monatlich (Pflicht per Tarifvertrag)
  • Metallindustrie: 26,59 € monatlich
  • Banken/Versicherungen: bis zu 40 € monatlich
  • Kleinere Unternehmen ohne Tarifbindung: oft 0 € – aber verhandelbar!

Wenn dein Arbeitgeber keine VWL zahlt: Frag einfach direkt nach. Viele Arbeitgeber zahlen auf Anfrage, weil VWL für sie steuer- und sozialabgabenfrei sind – ein günstiger Benefit.

Die staatliche Förderung: Arbeitnehmer-Sparzulage 2026

Zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag gibt es vom Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage – aber nur wenn dein Einkommen unter den Grenzen liegt und du in einen förderungsfähigen Vertrag investierst:

Anlageform Sparzulage Max. Förder­betrag/Jahr Max. Zulage/Jahr
Aktienfonds / ETF-Sparplan 20 % 400 € 80 €
Bausparvertrag 9 % 470 € 43 €

Beide Zulagen können kombiniert werden: Wer VWL sowohl in einen ETF-Sparplan als auch in einen Bausparvertrag fließen lässt, erhält maximal 123 € Sparzulage pro Jahr vom Staat – ohne jeden eigenen Einsatz.

Einkommensgrenzen für die Sparzulage (2026): Du musst ein zu versteuerndes Einkommen von unter 40.000 € (ledig) bzw. 80.000 € (verheiratet) haben. Diese Grenzen wurden 2024 deutlich angehoben – seither kommen viele Normalverdiener wieder in den Genuss der Zulage.

Schritt für Schritt: So beantragst du VWL

  1. Prüfe deinen Anspruch: Schau in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag, oder frag direkt bei der Personalabteilung nach. Stichwort: "Vermögenswirksame Leistungen".
  2. Wähle eine Anlageform: Für die höchste Förderung und besten Renditeaussichten empfehlen sich VL-fähige ETF-Fondssparpläne (z.B. bei Fondsdepots über DWS, Union Investment oder direkt über Broker).
  3. Eröffne einen VL-fähigen Vertrag: Nicht jedes Depot akzeptiert VWL-Einzahlungen. Viele Online-Broker (z.B. comdirect, DKB, ING) bieten VL-Fondssparpläne an.
  4. Gib die Vertragsdaten an deinen Arbeitgeber: IBAN des VL-Kontos, Verwendungszweck, ggf. Vertrags-/Depotnummer. Die Personalabteilung erledigt den Rest.
  5. Beantrage die Sparzulage per Steuererklärung: Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird in der Steuererklärung (Anlage AV oder VL) beantragt. Der Finanzamts zahlt sie direkt auf deinen VL-Vertrag aus – nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren.

VWL in einen ETF-Sparplan: Das ist die clevere Variante

Der klassische VL-Bausparvertrag war früher Standard. Heute ist der ETF-Fondssparplan als VL-Vertrag die attraktivere Wahl: höhere Sparzulage (20 % statt 9 %), und historisch deutlich bessere Rendite als ein Bausparvertrag. Der Zinseszinseffekt arbeitet dann über 7 Jahre Sperrfrist für dich – wie das funktioniert, erkläre ich im Artikel zum Zinseszinseffekt.

Wer neben dem VL-Vertrag noch mehr aufbauen möchte, kann parallel einen selbst finanzierten ETF-Sparplan einrichten. Wie Vermögensaufbau mit 500 € im Monat funktioniert und dabei auch VWL sinnvoll integriert werden, zeige ich im verlinkten Artikel. Für den eigenen Sparplan empfiehlt sich ein kostengünstiges Depot – etwa bei Trade Republic (0 € Depotgebühr, ETF-Sparplan ab 1 €).

FAQ: Vermögenswirksame Leistungen 2026

Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf VWL?
Nicht automatisch. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn dein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag VWL vorsieht. Viele Arbeitgeber zahlen aber auf Nachfrage – fragen kostet nichts.
Was passiert mit dem VWL-Geld während der Sperrfrist?
Bei ETF-Fondssparplänen bleibt das Geld investiert und wächst weiter. Du kannst es in der Regel erst nach 7 Jahren ohne Verlust der Sparzulage abheben. Ausnahmen gibt es bei Arbeitslosigkeit, Heirat oder Erwerb von Wohneigentum.
Muss ich VWL in der Steuererklärung angeben?
Ja, wenn du die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen willst. Das geht über die Anlage AV/VL in der Steuererklärung. Der Aufwand ist gering und lohnt sich: bis zu 80 € zusätzlich pro Jahr sind gratis.
Kann ich VWL und normalen ETF-Sparplan gleichzeitig haben?
Ja, absolut. VWL ist ein zusätzlicher Vertrag neben deinem normalen Depot. Nutze VWL für das Arbeitgeber- und Staatsgeld – und investiere darüber hinaus selbst weiter, zum Beispiel über einen einfachen ETF-Sparplan.

Hinweis: Alle Angaben zu Beträgen, Einkommensgrenzen und Förderkonditionen basieren auf dem Stand Juli 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Dieser Artikel stellt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung dar. Impressum & Datenschutz

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